Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile, wenn Sie  SAMMEL MIT! nutzen, um leere Druckerpatronen und Tonerkartuschen zu sammeln und zu recyceln!
Macht mit und sammelt leere Druckerpatronen, Tintenpatronen und Tonerkartuschen!
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Leere Druckerpatronen, Tinten und Tonerkartuschen recyceln und Sammelweltmeister werden !

 

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Der aktuelle Sammelerlös wird auf unserer Homepage wöchentlich aktualisiert! Druckerpatronen, Tinten und Tonerkartuschen sammeln und recyceln!

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Teilnahmebedingungen

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer von SAMMEL MIT!

(Mit Formulierungen wie Teilnehmer etc. sind im Folgenden auch immer Teilnehmerin etc. gemeint.)

Die 12QUADRAT GmbH mit Sitz in Bochum, nachfolgend 12QUADRAT genannt, betreibt als Initiator von SAMMEL MIT! alle mit SAMMEL MIT! in Verbindung stehenden Bestandteile ausschließlich auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung einer Sammelstelle, der Einsendung von Leergut oder der Zusendung eines Abholscheins im Rahmen von SAMMEL MIT! werden die Teilnahmebedingungen automatisch akzeptiert.

SAMMEL MIT! möchte seine Dienstleistungen für alle berechtigten Teilnehmer kostenlos anbieten. Dies ist nur möglich, wenn unsere SAMMEL MIT! Spielregeln, die in den folgenden Teilnahmebedingungen zusammengefasst sind, eingehalten werden. Kosten, die SAMMEL MIT! aufgrund der Missachtung dieser Teilnahmebedingungen oder Teilen daraus entstehen, müssen in Rechnung gestellt werden.

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Grundsätzlich steht die Teilnahme an SAMMEL MIT! jeder natürlichen und jeder juristischen Person offen.

1.2 Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

1.3 Die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme an SAMMEL MIT! obliegt 12QUADRAT.

2. Einschränkung der Teilnahmeberechtigung

2.1 Für Recyclingunternehmen und Leerguthändler, beispielsweise Tintentankstellen, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Absprache mit SAMMEL MIT! möglich. Lieferungen von Recyclern und Leerguthändlern sind in jedem Fall vorher schriftlich mit detaillierter Angabe von Produkttyp und -anzahl anzukündigen und bedürfen der schriftlichen Ankaufsbestätigung durch SAMMEL MIT!. Alle Kosten, die SAMMEL MIT! oder einem Partner von SAMMEL MIT! durch Missachtung dieser Regelung entstehen, z.B. durch eine unangekündigte Lieferung ohne vorherige Nennung von Produkttyp und -anzahl, werden dem Lieferant der unangemeldeten Lieferung angelastet.

Für Recyclingunternehmen und Leerguthändler gelten insbesondere folgende Regelungen:

2.1.1 Nur Leergut, das nach der jeweils aktuellen Ankaufpreisliste vergütet werden kann, darf in die Box/en gelegt werden. Es gilt jeweils diejenige Ankaufpreisliste, die am Tag des Eintreffens der Ware beim Recycler gültig ist.

2.1.2 Für Tonerkartuschen sowie Laserdruckerzubehörteile, die auf unserer beim Eintreffen des Leergutes beim Recycler geltenden Ankaufspreisliste nicht aufgeführt sind oder nicht vergütet werden können, wird eine Entsorgungsgebühr von 1,50 Euro pro Kilogramm zuzüglich Mehrwertsteuer für die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung berechnet.

2.1.3 Bei Verstößen gegen diese Regelungen müssen wir zusätzlich Gebühren für etwaigig genutzte SAMMEL MIT! Boxen berechnen sowie die Lieferung leerer und die Abholung voller Boxen in Rechnung stellen. Die entsprechenden Kosten sind im weiteren Verlauf dieser Teilnahmebedingungen zu finden.

2.2 Einzelpersonen, Institutionen, Organisationen oder Unternehmen, deren Ziel die Verbreitung von Produkten, Dienstleistungen oder Ideologien aus den Bereichen Pornografie, Suchtmittel wie Alkohol oder Nikotin, Rechtsextremismus, etc. ist, dürfen nicht Geldempfänger bei SAMMEL MIT! sein. SAMMEL MIT! behält sich das Recht vor, jederzeit ebenso andere Geldempfänger, die an dieser Stelle noch nicht genannt sind, von einer Teilnahme an SAMMEL MIT! auch nachträglich auszuschließen, sofern sie in einem engeren oder weiteren Zusammenhang einem kinder- und jugendgefährdenden Umfeld zuzuordnen sind oder in einer anderen Form nicht SAMMEL MIT! im Einklang stehen.

3. Anmeldung

3.1 Die Anmeldung ist online auf www.sammel-mit.de oder per Fax oder Post durch Zusendung des auf www.sammel-mit.de erhältlichen Anmeldeformulars möglich. Nach der Anmeldung erhält die Sammelstelle eine eMail, in der über das Anklicken eines speziellen Links die Registrierung bestätigt werden muss. Sollte der Link nicht angeklickt werden, so gilt die Annahme leerer Sammelboxen oder die Lieferung voller Sammelboxen durch die Sammelstelle automatisch als Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen.

3.2 Das Anmeldeverfahren entbindet Recyclingunternehmen und Leerguthändler nicht von den Regelungen zur Einschränkung der Teilnahmeberechtigung.

4. Abrechnungsverfahren

4.1 Sammelstellen, die andere Empfänger, beispielsweise Kindergärten, Schulen, Unis, Vereine oder andere Institutionen, mit ihrem Leergut unterstützen, erteilen 12QUADRAT als Initiator von SAMMEL MIT! automatisch den Auftrag, dem von der Sammelstelle genannten begünstigen Empfänger in ihrem Namen und auf ihre Rechnung das von dieser Sammelstelle ersammelte Geld zu überweisen.

4.2 12QUADRAT als Initiator von SAMMEL MIT! informiert den begünstigten Empfänger über diesen Vorgang mit dem Hinweis, auf Verlangen der Sammelstelle eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung auszustellen, sofern der begünstigte Empfänger zum Ausstellen einer solchen Spendenbescheinigung berechtigt ist.

4.3 Sammelstellen, die andere Empfänger mit ihrem Leergut unterstützen und die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten die jeweils geltende Mehrwertsteuer des von ihnen ersammelten Nettowertes vergütet. Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist im Rahmen der Anmeldung als Sammelstelle zu bestätigen.  

5. Sammelboxen

5.1 Kostenlos von SAMMEL MIT! zur Verfügung gestellte Sammelboxen sind ausschließlich zum Sammeln von verbrauchten Tonerkartuschen und Tintenstrahl- bzw. Druckerpatronen vorgesehen. Die Sammelboxen bleiben Eigentum von SAMMEL MIT! Bei Verlust oder Beschädigung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro pro verlorener oder beschädigter Sammelbox.

6. Abholung

6.1 Jeder Leergutsendung muss der Abholschein mit den vollständigen Adress- und Kontaktdaten beiliegen, damit das Leergut eindeutig der jeweiligen Sammelstelle zugewiesen werden kann. Sollten zu einer Leergutsendung mehrere Boxen gehören, die nicht miteinander verbunden sind, beispielsweise durch Plastikfolie auf einer Palette, so ist auf jeder Box eine Kopie des Abholscheins zu befestigen, beispielsweise in einem verschlossenen Briefumschlag mit Sichtfenster. Für Verzögerungen oder Verlust wegen falscher oder fehlender Angaben kann SAMMEL MIT! keine Haftung übernehmen.

6.2 Eine Auflistung des Inhalts ist nicht erforderlich.

7. Transport- und sonstige Kosten

7.1 Sämtliche anfallende Transportkosten sowie weitere Kosten, beispielsweise für SAMMEL MIT! Boxen, werden bis auf Widerruf von SAMMEL MIT! oder einem Partner von SAMMEL MIT! übernommen.

Dies setzt voraus, dass die SAMMEL MIT! Boxen oder vergleichbare Sammelkartons (im Weiteren als Box/en bezeichnet) ordnungsgemäß verpackt sind. Insbesondere gelten folgende Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verpacken:

7.1.2 Die Boxen sind komplett mit Leergut gefüllt. Eine Box gilt auch dann als nicht komplett gefüllt, wenn unverhältnismäßig viel Füllmaterial verwendet wurde. Nicht komplett gefüllte Boxen verursachen unverhältnismäßig hohe und die Umwelt belastende Transportkosten. Die Leergutmodule sollten eng aneinander stehen und die Zwischenräume bei Bedarf mit Füllmaterial ausgefüllt sein, um ein Aneinanderschlagen und Beschädigen des Leergutes zu verhindern. Wir bitten darum, beim Verpacken auf Styropor- oder Maisflips zu verzichten und empfehlen Zeitungspapier als Füllmaterial.

7.1.3 Die zugesandten Boxen enthalten keinen artfremden Müll, beispielsweise Batterien oder Druckerzubehörteile. 

7.1.4 Der zugesandte Boxeninhalt ist nicht übermäßig verschmutzt. Sollten sich in den Leermodulen etwas Tinten- oder Tonerreste befinden, so ist es üblicherweise ausreichend, wenn die Bereiche zwischen den einzelnen Modulen mit Zeitungspapier aufgefüllt werden. Nur Module mit übermäßig viel Tinten- oder Tonerresten sollten in separaten Plastiktüten verpackt werden. Auf das Verpacken der Module in ihren Originalkartons ist ebenso in jedem Fall zu verzichten.

7.2 Für weitere Informationen zum Verpacken einer Box einfach einen der folgenden Links anklicken:

- So geht’s 
- Fragen und Antworten
- Richtiges Leerguthandling für den besten Sammelerfolg.

7.3 SAMMEL MIT! weist zur Gewährleistung der kostenlosen Abläufe bei SAMMEL MIT! all diejenigen Sammelstellen, die nicht ordnungsgemäß gepackte Boxen abholen lassen, schriftlich oder telefonisch auf diesen Umstand hin. Sollte eine Sammelstelle trotz Hinweis weiterhin nicht ordnungsgemäß gepackte Boxen abholen lassen, so ist SAMMEL MIT! berechtigt, die durch eine Abholung nicht ordnungsgemäß gepackter Boxen entstandenen Kosten der Sammelstelle in Rechnung zu stellen. Diese Kosten sind insbesondere:

7.3.1 Kosten einer SAMMEL MIT! Sammelbox (Standard): 6 Euro

7.3.2 Lieferung einer leeren SAMMEL MIT! Sammelbox: 4 Euro

7.3.4 Abholung einer vollen SAMMEL MIT! Sammelbox: 6 Euro

7.4 In folgenden Fällen hat die Sammelstelle in jedem Fall und auch ohne gesonderten Hinweis durch SAMMEL MIT!  die Kosten zu tragen:

7.4.1 Die Sammelstelle stellt irrtümlicherweise SAMMEL MIT! Boxen oder andere Kartons mit einem falschen Inhalt zur Abholung bereit. So ist es in der Vergangenheit beispielsweise mehrmals vorgekommen, dass Schulen und Kindergärten versehentlich Spielsachen oder Bildungsmaterialien haben abholen lassen.

7.4.2 Bestellt eine Sammelstelle leere SAMMEL MIT! Boxen oder andere von SAMMEL MIT! zur Verfügung gestellte Sammelkartons, der Paketbote trifft jedoch an der angegebenen Anschrift niemanden an oder die Anschrift ist falsch, so hat die Sammelstelle die Kosten für den vergeblichen Lieferversuch zu tragen.  

8. Vergütung

8.1 Nach Eingang der Box/en wird das Leergut einer quantitativen und qualitativen Eingangsprüfung unterzogen. Um einer selbst auferlegten Beweispflicht als Grundlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung nachkommen zu können, wird das gesamte Leergut fotografiert. Die Fotos werden für den Fall von Nachfragen für eine Zeit von 2 Monaten elektronisch gespeichert.

8.2 Die Vergütung für leere Drucker- bzw. Tintenpatronen und Tonerkartuschen richtet sich nach den jeweils gültigen Ankaufpreisen. Es gelten die Ankaufpreise zum Zeitpunkt des Eintreffens des Leerguts.

8.3 Zwischen 12QUADRAT und den an SAMMEL MIT! teilnehmenden Sammelstellen gilt die Abrechnung per Gutschrift als vereinbart.

8.4 Die Vergütung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Sammelstelle benanntes Konto.

8.5 Die Abrechnung gilt als Verwertungsnachweis. Der Zahlungseingang erfolgt üblicherweise innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach Eingang der Box/en. Während der Urlaubszeiten und im Falle höherer Gewalt behalten wir uns eine Verlängerung der Abrechnungszeiten vor.

8.6 Wurde versäumt, im Rahmen der Anmeldung bei SAMMEL MIT! ein Konto anzugeben oder wurden falsche Kontodaten übermittelt, so fragt SAMMEL MIT! fehlende Daten automatisch im Rahmen der ersten Abrechnung ab. Wird SAMMEL MIT! jedoch innerhalb von 12 Monaten nach dem Tag der ersten Abrechnung kein Konto genannt, auf das die Überweisung des Sammelerlöses erfolgen kann, so gilt der Sammelerlös als nicht angenommen. Ein Anspruch auf den Sammelerlös nach Ablauf von 12 Monaten besteht nicht.

9. Verwendung des Sammelerlöses

9.1 Sammelstellen, die bei SAMMEL MIT! teilnehmen, haben die Möglichkeit, das ersammelte Geld selbst zu verwenden oder fremden Dritten zukommen zu lassen. Es ist ein primäres Ziel von SAMMEL MIT!, durch das ersammelte Geld Organisationen und Institutionen zu unterstützen, deren Ziel die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist. Unter Berücksichtigung der Regelungen zu den Einschränkungen der Teilnahmeberechtigung (s.o.) können die Sammelstellen jedoch selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden oder an wen sie das Geld auszahlen.

10. Entsorgung

10.1 Tonerkartuschen, die zum Zeitpunkt des Eintreffens aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen nicht wiederverwertet werden können, werden ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt. Unter Berücksichtigung der Regelungen in § 2 ist dieser Service für die Teilnehmer bei SAMMEL MIT! kostenfrei. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere die Regelungen aus § 2, müssen wir einen Betrag von 1,50 Euro je kg berechnen.

10.2 SAMMEL MIT! behält es sich vor, für artfremde Abfälle (kein Leergut, sondern zum Beispiel EDV Schrott, Drucker, Druckerteile, Hausmüll, etc.) eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro je Kg zu berechnen.

11. Gewährleistungsausschluss

11.1 12QUADRAT als Initiator von SAMMEL MIT! ermöglicht den Teilnehmern und Kooperationspartnern von SAMMEL MIT! die Nutzung verschiedener Services, beispielsweise im Internet oder in Form von kostenloser Stellung/ Lieferung/Abholung von SAMMEL MIT! Boxen, im Folgenden als Services bezeichnet.

11.2 12QUADRAT gewährleistet nicht, dass die mit SAMMEL MIT! in Verbindung stehenden Services den Anforderungen der Teilnehmer und der Kooperationspartner entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen.

11.3 12QUADRAT übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen der Services erhaltenen Informationen. 12QUADRAT gewährleistet auch nicht, dass die für die Services genutzten Partner, z.B. Paketdienst oder Recyclingdienstleister oder für die Services genutzte Hard- und Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet oder dass etwaige Fehler korrigiert werden. Die Nutzung der Services erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer und Kooperationspartner und diese sind für Schäden allein verantwortlich.

11.4 Ratschläge oder Informationen, die Teilnehmer im Rahmen der Services erhalten, sei es schriftlich oder mündlich, begründen keinerlei Gewährleistung durch 12QUADRAT oder einen Partner von 12QUADRAT, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Sonstiges

12.1 Im Zusammenhang mit SAMMEL MIT! erhalten angemeldete Sammelstellen direkt von SAMMEL MIT! oder einem Netzwerkpartner von SAMMEL MIT! gelegentlich Informationen auf elektronischem oder Postweg zu Themen rund um SAMMEL MIT! Sammelstellen, die von diesem kostenlosen Service keinen Gebrauch machen wollen, können sich schriftlich per Post, Fax oder eMail von diesem Informationsservice abmelden. Des weiteren gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

12.2 An aufgeführten Markennamen, Zubehörbezeichnungen und Produktbildern bestehen Schutzrechte der einzelnen Hersteller bzw. Markeninhabern. Sie dienen ausschließlich zu Anschauungszwecken.

12.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Ersatzregelung die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Bei Rückfragen zu den Teilnahmebedingungen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Wir wünschen viel Spaß & Erfolg bei SAMMEL MIT!

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